Medien und Politik orten einen "dreisten Bauskandal" in der Kaigasse 28: Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Historischer Hintergrund - weder historische Bausubstanz, noch Denkmalschutz
Am 16. Oktober 1944 wurde das Gebäude in der Kaigasse 28 durch Bombenangriffe vollständig zerstört. Laut Gutachten der Sachverständigenkommission für die Altstadterhaltung (kurz SVK oder Altstadtkommission) wurde das Gebäude „nach einem Bombentreffer in der Nachkriegszeit vollständig neu errichtet; damit ist weder historische Bausubstanz, noch historisch wertvolle Baustruktur vorhanden“.
Das Haus befindet sich in der Schutzzone I der Altstadt, steht jedoch nicht unter Denkmalschutz.

Genehmigter Umbau - Abbruch großteils genehmigt
Der Umbau umfasst die Genehmigung des Abbruchs von wesentlichen Bauteilen. Die Grundrisse, die Rückfassade und das Dachgeschoß werden vollständig neu errichtet, sodass nur zwei durchgehend tragende Wände und Teile der Decken in den Geschossen verblieben wären.
In Abstimmung mit der Altstadtkommission hat die Behörde beschieden, dass auch die Auslagenelemente an der vorderen Kaigassen Fassade (noch) abzubrechen sind, um sie neu und differenziert zu gestalten. Eine weitere, von der SVK begrüßte „Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes“ wird durch das neu errichtete Dachgeschoss, insbesondere „durch den Abbruch der bestehenden Gaupen erreicht, sodass die Fassade, der historischen Charakteristik entsprechend, wieder vom oberen Gesims abgeschlossen wird und keine Störungen mehr durch überlagernde Elemente erfährt“.
In Summe war der Abbruch eines großen Teiles der vorhandenen, historisch nicht wertvollen baulichen Substanz genehmigt und durch die Umbauten und Verbesserungen wird „eine harmonische Einfügung in das Stadtbild und das Stadtgefüge erreicht“. (SVK vom 20.12.2022)

"Der dreiste Bauskandal": Feststellungen während der Umbauarbeiten
Während der Umbauarbeiten wurde festgestellt, dass die Teile der Decken, die erhalten bleiben sollten, Holztramdecken waren. Ein Sachverständiger hat die Holztramdecken unverzüglich geprüft. Dabei ergab sich - selbst bei Verstärkung - keine Gebrauchstauglichkeit. Aus diesem Grund wurde beschlossen, die Decken vollständig zu ersetzen um die statischen Anforderungen sowie die Vorgaben des Brand- und Schallschutzes zu erfüllen.

Das Nutzungskonzept - Nahversorger, ÖH und Wohnungen
Das Erdgeschoss wird wieder an einen Nahversorger vermietet, im ersten und zweiten Stock bezieht wieder die ÖH - Österreichische Hochschülerschaft mietrechtlich geschützt ihre Büros und in den oberen Stockwerken entstehen drei moderne, komfortable Wohnungen.

Entschuldigung und weiteres Vorgehen
Dr. Volker Viechtbauer für den Bauherren sowie die Baufirma haben sich entschuldigt, dass beim Abbruch der beiden Wände und Holztramdecken aus der Nachkriegszeit vom Bescheid abgewichen wurde.
Ziel ist es, gemeinsam mit der Behörde eine für beide Seiten tragbare Lösung zu erarbeiten.
Interview mit Dr. Volker Viechtbauer zum Kaigassen Projekt.
Von Till E. Sealsfield
Austria As It Is Magazine
Herr Viechtbauer, Sie sind mit Ihrem Kaigassenprojekt seit Wochen in aller Munde.
Ja, das stimmt. Zuallererst habe ich mich bei Mark Mateschitz entschuldigt. Der hat nämlich, außer dass er Mitgesellschafter ist, nichts mit dem Projekt zu tun und wird trotzdem von Medien und Politik durch den Kakao gezogen.
Was sagt Mark Mateschitz dazu?
Er meinte, „Volker, die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst“. Das hätte auch sein Vater so zitiert.
Sie haben ein Bild von Ihnen mit einer Abrissbirne am Bauzaun angebracht. Warum?
Wollen Sie provozieren?
Ich betrachte das frei nach Viktor Frankl als eine Art paradoxe Intervention. Ein Bekannter hatte das Bild von mir auf der Abrissbirne mit KI generiert. Ich finde, das Bild verkörpert sehr schön das Sprichwort: Ein Schelm, der Böses dabei denkt - nämlich über so manche Wortmeldungen und Medienberichte.
Irgendwann, als die ganze Berichterstattung groteske Ausmaße annahm, haben wir entschieden, dass wir bei diesem absurden Theater jetzt auch wenigstens für einen Akt mitspielen wollen und müssen - wenn auch nur um die Fakten klarzustellen. Jeder kann sich dann selbst ein Bild machen.
Was meinen Sie mit absurdem Theater? Haben Sie nicht ohne Bewilligung ein Haus in der Altstadtzone I vollständig entkernt?
Ja und nein. In der Berichterstattung wird der Eindruck erweckt, wir haben wertvolles Kulturgut vernichtet - fast so als hätten wir Mozarts Geburtshaus aus Geldgier, Jux und Tollerei abgerissen.
Das Haus wurde im 2. Weltkrieg - genauer am 16.10.1944, als Bomben auf das historische Kaiviertel niedergingen - vollständig zerstört und nach 1946 wieder aufgebaut. Vom historischen Kern war also nichts mehr vorhanden.
Verstehe ich Sie richtig, es gibt keine historisch wertvolle Bausubstanz, die zerstört wurde? Ist das Haus nicht Denkmal geschützt?
Nein, das Haus wurde nach 1946 vollständig neu errichtet und ist nicht Denkmal geschützt. Die SVK (Anm.: Sachverständigenkommission für die Altstadterhaltung) hat in einem Gutachten festgestellt, dass weder historische Bausubstanz noch historisch wertvolle Baustruktur vorhanden ist. Deshalb war der Abbruch auch zum großen Teil bewilligt.
Aber nur zum Teil. Jetzt wurde das ganze Haus abgerissen. Es wird gesagt, dass der Abbruch finanzielle Hintergründe hat und Sie das MRG und den Mieterschutz aushebeln wollen.
Das ist absurd. Während der Umbau Arbeiten wurde festgestellt, dass Teile der Decken, die erhalten bleiben sollten, Holztramdecken aus der Nachkriegszeit waren. Wir ließen die Decken durch einen Sachverständigen begutachten und der stellte fest, dass diese nicht mehr gebrauchstauglich waren, selbst wenn man sie verstärkt hätte. Deshalb haben wir uns auch zum Abbruch der fünf überwiegend baufälligen und instabilen Rumpf-Holztramdecken und der mit diesen verbundenen zwei tragenden Wände entschieden.
Und dieser Abbruch war nicht bewilligt?
Genau. Gegenüber dem bewilligten Abbruch wurde das von uns als unwesentlich eingeschätzt. Deshalb musste der Behörde auch nichts auffallen. Die Meldung an die Behörde erfolgte zu spät mit einem Austauschplan. Das war der Fehler. Dafür tragen wir, die Baufirma und ich als Bauherr, die Verantwortung. Und dafür haben wir uns auch entschuldigt.
Und der Mieterschutz?
Wir würden jetzt das Haus gerne wie genehmigt renovieren. Dann wäre es gar kein Neubau.
Ohnehin zieht im Erdgeschoss wieder ein Nahversorger ein und das 1. und 2. OG wird weiter wie gehabt an die Österreichische Hochschülerschaft mit Mieterschutz vermietet. In den oberen Geschossen entstehen drei moderne, komfortable Wohnungen. Die werden verkauft. Mieterschutz spielt bei dem Projekt keine Rolle.
Die Fassade bleibt aber bestehen?
Auch die Fassade stammt aus der Nachkriegszeit. Von der SVK wurde angeregt, die Fassade neu zu gestalten und differenziert auszuführen. Ursprünglich waren es nämlich zwei Häuser. Wir werden also auch noch die Fassade zum Teil umbauen und unter Berücksichtigung des historischen Kontextes neu errichten. Das wurde auch bereits behördlich genehmigt. Das und die Dachgaupen waren der SVK ein Dorn im Auge. Wenn also etwas mit dem Haus passiert, dann sind das nur Verbesserungen im Sinne des Altstadtbildes.
Vielleicht lassen wir es dann auch noch Denkmal schützen (lacht). Ich habe darin Erfahrung, weil ich bereits ein Haus in der Grazer Bundesstraße renoviert und Denkmal schützen habe lassen. Ich habe damals einen Anruf von einem Magistratsangestellten bekommen, ob ich denn wisse, was ich tue und dass ich mich dadurch selbst enteignen würde. Ich habe geantwortet, dass das mein Beitrag an die Nachwelt ist.
Danke für das Gespräch.
Sehr gerne.
Impressum
Kaigasse 28 GmbH
Gaisbergstraße 48
5020 Salzburg
Österreich
Geschäftsführer: Mag. Birgit Polster
Registergericht: Landesgericht Salzburg
Handelsregisternummer: FN 561401s
Umsatzsteuer-ID: ATU ATU77210126
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